
Veränderung
Neues Behinderten-Leistungs-Gesetz (BLG)
Mit dem neuen Gesetz über die Leistungen für Menschen mit Behinderungen gibt es im Kanton Bern einen Paradigmenwechsel: Bisher gingen die Gelder des Kantons an die Institutionen. Künftig werden die Leistungen direkt an die Menschen mit Behinderungen gerichtet. Damit sollen die Menschen mit Behinderung mehr Möglichkeiten erhalten, um zwischen unterschiedlichen Angeboten entscheiden zu können. Der Systemwechsel findet in allen Institutionen sukzessive statt. Die Stiftung Uetendorfberg beginnt im Juli 2025 mit dem Umstellungsprozess, per Januar 2026 wird das neue System umgesetzt.
Informationen rund um das BLG finden Sie unter folgender Website:
- Gesetz über die Leistungen für Menschen mit Behinderungen (BLG)
- Downloads
Bei spezifischen Fragen zur Umstellung in der Stiftung Uetendorfberg oder in Bezug auf unsere Bewohnenden stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
